Hündischer Urlaub in Dänemark

Kilometerlange Strände, gesäumt von Dünen und Natur so weit das Auge reicht. Das bietet Dänemark nicht nur den vielen Touristen, die jährlich das kleine skandinavische Land bereisen, sondern auch den mit-urlaubenden Hunden.

Alle europäischen Mitgliedsstaaten haben grundlegend die gleichen Gesetze, was eine Einreisegenehmigung für Hunde betrifft. Der Hund muss gechipt oder zumindest indentifizierbar tätowiert sein und über einen EU-Heimtierausweis verfügen. In diesem muss eine gültige Tollwutimpfung vermerkt sein. Welpen unter drei Monaten dürfen nicht ‘importiert’ werden, es sei denn, man hat einen ständigen Wohnsitz in Dänemark. Doch auch dann muss erst eine Sondergenehmigung beantragt werden.

Von der Einreise ausgeschlossen sind der Tosa Inu und der Pitt Bill Terrier und alle Mischungen, die diese Rassen beinhalten. Sollten diese Tiere doch eingeführt werden, drohen dem Hundebesitzer hohe Geldstrafen und eine Einschläferung des Hundes. Diese Option kann auch verhängt werden, wenn ein potenziell als gefährlich eingestufter Hund in das Land kommt. Die dann zu ergreifenden Maßnahmen werden von der Polizei abgewägt und müssen somit nicht immer Höchststrafe bedeuten, sondern es können auch Maulkorb- oder Leinenzwangpflicht verordnet werden.

Trotzdem gilt Dänemark mit als das wohl hundefreundlichste Land Europas. An allen Stränden sind Hunde erlaubt und von Oktober bis einschließlich März dürfen sie an diesen sogar ohne Leine herumtoben. Zusätzlich wurden in Dänemark über 250 Hundewälder angelegt.

Auch viele Ferienhausbesitzer haben ihre Objekte für Hundebesitzer freigegeben und das gesamte Grundstück oder zumindest die Terrasse komplett eingezäunt.

Also, liebe Hundebesitzer, auf nach Dänemark!

 

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